Schutzgebieten und Schutzobjekten werden auf naturschutzrechtlicher Grundlage - je nach Schutzstatus vom Bund, vom Land Niedersachsen oder von den Landkreisen ausgewiesen. Die Ausweisung ist ein zentraler Bestandteil der Naturschutzarbeit zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Ohne die Erklärung zum Schutzgebiet und darauf folgenden Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen wären zahlreiche wertvolle Gebiete mit ihren Biotopen und Lebensgemeinschaften wild lebender Tier- und Pflanzenarten nicht mehr oder nicht mehr in dieser Form erhalten. Je nach Art des zu schützenden Gebietes und der angestrebten Schutzziele sehen das Niedersächsische und das Bundesnaturschutzgesetz spezielle Schutzgebietskategorien vor, wie insbesondere Naturschutzgebiet, Nationalpark, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark sowie Naturdenkmal und Geschützter Landschaftsbestandteil.